Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen
Allgemein-Verbindlichkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den vorliegenden Vertrag sowie alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht immer beigelegt sind. Irgendwelche Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden werden zu keinen Zeitpunkt Vertragsbestandteil.
1. Angebote/Preise
Alle Angebote erstellen wir gemäß ihrer Anfrage, diese sind freibleibend, Irrtum vorbehalten und vom Besteller verantwortlich zu prüfen. Preisstellung ist netto, gemäß der jeweils gültigen Preisliste, sowie Preisstellung am Tag der Lieferung wenn nicht ausdrücklich anderes von uns bestätigt, zuzgl. eventueller Fracht- und Nebenkosten, sowie der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Es besteht ein verlängerter Eigentumsvorbehalt, jeder Standortwechsel und /oder Eingriff Dritter, insbesondere Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls sind unzulässig. Der Käufer oder Betreiber der Anlage hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung und/oder Untergang zu schützen.
3. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Ware wird nach Muster oder Abbildung verkauft. Handelsübliche und zumutbare technische Änderungen sowie Abweichungen bleiben vorbehalten und sind vom Käufer zu dulden.
4. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung sowie vollständiger technischer Klarheit des erteilten Auftrages, Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist von 14 Tagen beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Ihm hieraus ein wie immer gearteter Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer entsteht.
Die gilt auch für vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängert die Lieferfrist entsprechend.
4a. Erfüllungsverweigerung
Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 40% des Bestellpreises als pauschalen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sonderanfertigungen werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
5.Planungen
Planungen durch Sun-Kollekt oder einen unserer Bevollmächtigten erfolgen grundsätzlich nach den uns vom Auftraggeber vorgelegten technischen Anforderungen und Angaben, nach den Regeln der Technik. Grundsätzlich sind alle Planungen nur schematischer Natur und den Gegebenheiten des jeweiligen Objekts eigenverantwortlich durch den Käufer/Auftraggeber anzupassen.
Der Auftraggeber hat alle Einzelheiten unserer Planungen eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und Montagen/Inbetriebnahmen nach den gültigen Regeln der Technik und DIN-Vorschriften zu erstellen, UV-Vorschriften sind einzuhalten. Wir behalten uns grundsätzlich vor Beratungs- und Planungskosten, insbesondere vor Ort, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bei Auftragserteilung können diese von uns im Einzelfall gutgeschrieben werden, hierzu sind wir aber nicht verpflichtet.
5a. Montage
Montagearbeiten erfolgen grundsätzlich im Umfang einer Auftragsbestätigung und nach VOB.
Grundsätzlich ausgenommen davon sind Stemm-, Maler-, Maurer-, Elektro-, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten sowie Baugerüste, soweit diese nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Nicht vorhersehbare Verzögerungen oder Erschwernisse werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Mitarbeiter oder Subunternehmer des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten ausgeführt, ist Auftragnehmer nicht der Verkäufer, sondern der jeweilige Mitarbeiter oder Subunternehmer.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zwecks Versendung die Geschäfts-Lagerräume des Verkäufers verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des
Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Bei Anlieferung gilt die
Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferstelle auf befestigter Fahrbahn auf dem
Wagen zur Verfügung gestellt wurde. Das Abladen ist vom Kunden zu besorgen, Abladehilfe durch den Transportführer
schließt jegliche Haftung aus. Die unbeanstandete Übernahme der Sendung durch den Transportführer gilt als Beweis
für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware, der Verpackung und der Ordnungsgemäßen Verladung, es sei denn, dass der
Kunde nachweist, dass die Verpackung und Verladung bei Übergabe der Sendung an den Transportführer Mängel aufwies
bzw. nicht ordnungsgemäß erfolgte. Verlangt der Kunde ganz oder/und teilweise das Abladen, Transportieren oder
Installieren der Ware, so sind wir berechtigt, diesen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Diese Leistungen
werden ausschließlich auf Gefahr des Kunden und auf dessen Haftung erbracht. Es ist Sache des Kunden für geeignete
Abladehilfen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte beim Abladen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wir
sind berechtigt Wartezeiten unserer Transportführer über 15 Minuten in Rechnung zu stellen.
7. Verpackungen
Wir sind berechtigt, die Verpackung nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung von transport- und produktionstechnischen
Gesichtspunkten zu wählen. Stets bestimmt das größte Maß der Einheit die Verpackungslänge. Verpackungen,
Versicherungen und sonstige Kosten des Versandes sind wenn nicht anderes bestätigt im Preis nicht enthalten. Erfolgt
der Abschluss eines Versicherungsvertrages auf Wunsch des Kunden, so werden wir nur als Vermittler für den Kunden
tätig. Die Verpackung bleibt, soweit es sich nicht um Einwegeverpackung handelt, unser Eigentum. Der Kunde ist zur
sofortigen für uns kostenfreien Rückgabe verpflichtet, gerät er hierbei in Verzug so können wir pro Tag ab Lieferung
eine Nutzungsentschädigung von 1,5% mind. aber 30 Euro pro Tag verlangen. Bei Beschädigung oder Verlust können wir die
Erstattung des Neupreises der Wiederbeschaffung und Instandsetzung verlangen.
Einwegeverpackungen werden grundsätzlich nicht zurück genommen.
8. Rücktritt
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn er oder ein Vorlieferant die Produktion der bestellten Ware eingestellt
hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der
Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger
Ware bemüht zu haben.
Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen
unrichtige Angaben gemacht hat oder er seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder
Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sein denn der Käfer leistet unverzüglich Vorkasse oder ausreichende Sicherheit.
Der Verkäufer muß nicht liefern, wenn der Käufer einer Vorauskassenvereinbarung nicht innerhalb 8 Tagen nach
Bestelldatum/Auftragsbestätigung-Datum nachgekommen ist.
9. Warenrücknahme
Warenrücknahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Weichen wir hiervon Fall bezogen ab, so bedarf dies unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung. Dem Käufer entsteht hiermit kein erweiterter Rechtsanspruch auf weitere Rückgaben ohne vorherige Zustimmung. Nehmen wir Ware zurück, so ist uns diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Gebrauchte Ware, verschmutzte Ware, oder Ware welche nicht in einem wieder verkaufbaren Zustand ist, oder /und deren Verpackung geöffnet ist, nehmen wir nicht zurück, wir behalten uns vor diese Ware mit einer Frist von 8 Tagen zu verschrotten, ohne dass dem Käufer daraus ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. Die Kosten hierfür stellen wir dem Käufer in Rechnung. Dies gilt auch für Ware die uns ohne Aufforderung und Zustimmung zugesandt wird. Stimmen wir einer Warenrückgabe zu, so erfolgt dies unter Abzug von 40% Rückgabekosten. Eine Verrechnung der zurück gegebenen Ware seitens des Käufers, mit noch offenen Forderungen unsererseits an den Käufer ist nicht vereinbart, der Käufer erhält eine Gutschrift, Oder es erfolgt Barauszahlung per Überweisung(Internetgeschäfte).
Diese Rückgabebedingungen gelten ausdrücklich auch für Internetgeschäfte mit gesetzlichem 14tägigem Rücktrittsrecht
nach Auftragserteilung/Bestellung.
10. Gewährleistung
Leisten wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, bzw. im Rahmen der von den einzelnen Herstellern gewährten Garantie.
Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Sämtliche Mängel sind schriftlich
innerhalb einer Frist von 5 Tagen zu melden.
Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nachbesserung
nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder
nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Anspruch auf Mangelschäden oder Mangelfolgeschäden, oder wie auch
immer gearteter Schadenersatz sowie Ein- und Ausbau- und sonstige Austauschkosten sind ausgeschlossen.
Sollten über die vom Käufer behaupteten Mängel keine Einigung erzielt werden, so sind Verkäufer oder Käufer berechtigt
, einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Verkäufers zu benennenden öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen als Schiedsgutachter zu beauftragen. Gegen dessen Feststellungen bleibt den Vertragsparteien der Rechtsweg
im gesetzlichen Umfang vorbehalten.
Die Kosten des Sachverständigen trägt die unterliegende Vertragspartei, bei teilweisem Obsiegen bzw. Unterliegen
werden die Kosten angemessen verteilt.
Bei unberechtigten Reklamationen und Rücklieferungen behalten wir uns vor, die uns entstandenen Kosten für Überprüfung
und Transportkosten in Rechnung zu stellen.
Ersatzlieferungen erfolgen grundsätzlich zuerst mit Berechnung, nach Prüfung des angegebenen Mangels und dessen berechtigte
Feststellung erfolgt eine Gutschrift. Rechnungskürzungen aus laufenden Forderungen, Zahlungseinbehalte oder/und Verrechnungen seitens des Käufers sind nicht zulässig.
Sollte trotz sorgfältiger Lieferung ein Mangel auftreten, so ist uns dieser innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware
schriftlich mit genauer Bezeichnung zu melden. Beschädigte Verpackung ist sofort bei Anlieferung dem Spediteur zu melden und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen, siehe 5.-Gefahrenübergang.
10a. Garantie für Kollektoren
Auf unsere Kollektoren leistet der Hersteller bei vorliegen des Anlagen- Abnahmeprotokolls 10 Jahre Funktionsgarantie,
ausgenommen hiervon: Hagel- und Blitzschlag, Fremdeinwirkung, falsch dimensionierte und montierte Ausdehnungsgefäße,
nicht Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und/oder der Montagevorschriften, Frosteinwirkung, Verwendung von nicht
von uns freigegebener Wärmeträgerflüssigkeit, mangelnde Wartung. Mangelhafte oder falsche Anlagenplanung-Anlagenausführung.
11. Inkassorecht
Unsere Verkäufer sind nur bei Vorlage einer gültigen Inkassovollmacht zum Inkasso berechtigt. Diese Inkassovollmacht ist auf den Einzelfall beschränkt und bedarf jeweils einer Neuausstellung, sie ist nicht übertragbar.
Der Käufer handelt auf eigenes Risiko wenn er Zahlungen an eine andere Bankverbindung als im Vertrag7Rechnung angegeben tätigt.
12. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs-/Lieferdatum ohne Abzug zu begleichen. Danach tritt automatisch Zahlungsverzug ein ohne dass wir dies gesondert anmahnen müssen. Wir sind dann sofort berechtigt Zinsen in Höhe von 5% über banküblichen Kontokorrentzinsen sowie Mahnspesen zu berechnen. Wenn nichts anderes vereinbart verstehen sich alle Lieferungen zuzgl. der Fracht-, Verpackungs- oder/und Protokosten. Zahlungen mit Scheck werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor vom Besteller Vorauskasse zu verlangen, insbesondere bei Sonderanfertigungen.
Verkäufe welche über Internet- Kontakt zustande kommen, erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorauskasse, wobei wir nach Zahlungseingang sofort die Lieferfreigabe an den Lieferanten tätigen.
13. Gerichtstand und Erfüllungsort
Ist grundsätzlich Ansbach in Mittelfranken
14. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle künftigen Rechtsgeschäfte auch wenn sie nicht immer beigelegt sind.
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